Rechtsprechung
LG Hamburg, 20.02.2009 - 408 O 4/09 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (3)
- Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)
Tipp24 darf in Hamburg weiter Online-Lottospiele vermitteln
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Tipp24 darf in Hamburg weiter Online-Lottospiele vermitteln
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Tipp24 darf in Hamburg weiter Online-Lottospiele vermitteln
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.01.2009 - 408 O 4/09
- LG Hamburg, 20.02.2009 - 408 O 4/09
- OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 04.05.2009 - 13 U 42/09
Vereinbarbkeit des Glückspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht
Gerade diese in dem zwischen den Parteien im Jahr 2001 geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag ausschließlich vereinbarte Vertriebsmöglichkeit der Spielvermittlung über das Internet will § 4 Abs. 4 GlüStV i. V. m. Art. 1 (Gesetz zum Glückspielstaatsvertrag) des Niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspielrechts vom 17. Dezember 2007 (GVBl. S.755) spätestens ab dem 1. Januar 2009 jedoch ausnahmslos unterbinden (vgl. auch: LG Kiel, Urteil vom 23. Januar 2009 - 14 O 145/08, Umdruck S. 7, i. E. auch LG Hamburg, Beschluss vom 20. Februar 2009, 408 O 4/09, Umdruck S. 10). - OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09
Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrages über die …
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 8 für Handelssachen, vom 20.2.2009 (Geschäfts-Nr. 408 O 4/09) abgeändert, die einstweilige Verfügung aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.