Rechtsprechung
   LG Hamburg, 20.02.2009 - 408 O 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28107
LG Hamburg, 20.02.2009 - 408 O 4/09 (https://dejure.org/2009,28107)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2009 - 408 O 4/09 (https://dejure.org/2009,28107)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 408 O 4/09 (https://dejure.org/2009,28107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Tipp24 darf in Hamburg weiter Online-Lottospiele vermitteln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tipp24 darf in Hamburg weiter Online-Lottospiele vermitteln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tipp24 darf in Hamburg weiter Online-Lottospiele vermitteln

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 04.05.2009 - 13 U 42/09

    Vereinbarbkeit des Glückspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht

    Gerade diese in dem zwischen den Parteien im Jahr 2001 geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag ausschließlich vereinbarte Vertriebsmöglichkeit der Spielvermittlung über das Internet will § 4 Abs. 4 GlüStV i. V. m. Art. 1 (Gesetz zum Glückspielstaatsvertrag) des Niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspielrechts vom 17. Dezember 2007 (GVBl. S.755) spätestens ab dem 1. Januar 2009 jedoch ausnahmslos unterbinden (vgl. auch: LG Kiel, Urteil vom 23. Januar 2009 - 14 O 145/08, Umdruck S. 7, i. E. auch LG Hamburg, Beschluss vom 20. Februar 2009, 408 O 4/09, Umdruck S. 10).
  • OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrages über die

    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 8 für Handelssachen, vom 20.2.2009 (Geschäfts-Nr. 408 O 4/09) abgeändert, die einstweilige Verfügung aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht